Sunrise und die Regelungen zur angemessenen Verwendung des mobilen Internets
Da viele mittlerweile behaupten, Sunrise hätte das beste mobile Netz der Schweiz (fragt sich natürlich, ob diese Aussage auch im Tessin zutrifft), haben wir uns die Tarife des Anbieters angeschaut.
Für unsere Zwecke wäre das derzeitige Angebot Mobile internet unlimited „für Hotspots“ ideal, wollten uns darüber erkundigen, welche Frequenzen hierbei genutzt werden, fanden im „Factsheet“ jedoch nichts dergleichen sondern einen wichtigen Hinweis:
Die Übertragungsgeschwindigkeiten sind bestmögliche Leistungen und können nicht
garantiert werden. Die tatsächliche Internetgeschwindigkeit hängt z. B. von Topographie, Netzabdeckung, Distanz zum Sendemast, Signalstärke innerhalb/ausserhalb von
Gebäuden oder anderen Faktoren ab und kann tiefer sein als die angegebene maximale
Internetgeschwindigkeit.
Die Regelungen zur angemessenen Verwendung des mobilen Internets findet man HIER.
In dem aus dem Jahr 2017 (!!!) stammenden Dokument wird klar erwähnt, dass die Mobilabos nicht dazu bestimmt seien, das Festnetz-Internet zu ersetzen. Das gelte z.B. bei einer stationären Nutzung einer SIM-Karte in einem Router oder Hotspot-Gerät. Das Paket, das wir im Visier hatten, war aber „für Hotspots“…
Weiter im Text: „Jede nicht-bestimmungsgemässe Nutzung ist eine missbräuchliche Nutzung. Sunrise darf in solchen Fällen die Leistungserbringung einstellen, einschränken oder eine andere geeignete Massnahme
ergreifen“. Darunter zählen sogar zwei Depriorisierungsstufen, die erste bei Überschreitung von 40 GB / Monat und die Zweite bei Erreichung von 500 GB/Monat. Die durchschnittlichen Verbrauchswerte im ganzen Sunrise-Netz würden von Sunrise vierteljährlich angepasst, jedoch ausdrücklich erwähnt wird im Text nur der Verbrauch von 2017. In zwei Jahren hat sich viel geändert, liebe Sunrise. Wäre es nicht an der Zeit, die Nutzungsbedingungen anzupassen?
Swisscom und das klare Verbot, Daten-Abos stationär zu verwenden
Wer klare Aussagen liebt, der wird bei Swisscom fündig. Auf der Suche nach dem passenden LTE-Anbieter fanden wir im Daten-Abo „inOne mobile data XL“ eine mögliche Variante, allerdings mit Einschränkungen: ab 30 GB Monat wird die Leitungsgeschwindigkeit reduziert.
Das wundert uns nicht, angesichts der Swisscom „Fair Use Policy„, wonach wir das Angebot eigentlich nicht mehr berücksichtigen dürfen:
Die inOne (KMU) mobile data und NATEL® data (business) Abonnements gelten für den normalen Eigengebrauch. bestehen Anzeichen dafür, dass die SIM für Spezialanwendungen genutzt wird, behält sich Swisscom jederzeit vor, die Leistungserbringung einzustellen oder einzuschränken. Beispiel: Nutzung der SIM in einem Gateway, Router.
Nun ja, vor etwas über einem Jahr, bot uns Swisscom aufgrund der niedrigen Bandbreite an, ein Zusatzgerät zu nutzen, das es uns gestattet hätte, die Bandbreite von LTE und die vom DSL-Anschluss mit der InternetBox zu bündeln. Funktioniert hatte es leider gar nicht. Mit beiden Geräten zusammen war die Bandbreite noch geringer als mit dem reinen Internet-Router. Vielleicht hat es Gründe, warum einerseits das offerierte Datenvolumen so gering ist und andererseits die Nutzung mit Gateway oder Router untersagt.
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